Haustiere erlaubt oder nicht erlaubt? Das sollten Sie wissen

Hund, Katze und Co. sind nach wie vor äusserst beliebte Haustiere. Wenn man bedenkt, dass fast 60 % der Schweizer eine Katze haben und mehr als 45 % buchstäblich auf den Hund gekommen sind, dann ist das in der Tat ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass auch Hauseigentümer recht tierlieb sind. Bevor Sie nämlich als Mieter ein neues Haus beziehen, ist es zunächst erforderlich, beim Eigentümer nachzufragen, ob Haustiere denn überhaupt erlaubt sind. Schon vor einem Umzug stellt sich mitunter die Frage: Wohin mit Lumpi, Wauzi oder Finchen? Kommt also bei Ihrer Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ein bestimmtes Objekt in die engere Auswahl, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Denn wenn Sie sich wünschen, dass auch Ihr vierbeiniger Freund beim Umzug mit von der Partie ist, so sind Sie gut beraten nachzufragen, ob dies überhaupt gestattet ist. So gibt es durchaus Vermieter, die angesichts der zu erwartenden Tierhaare, Gerüche oder Geräusche nicht bereit sind, Haustiere zuzulassen.

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Was tun bei Mängeln am neuen Wohnobjekt?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nur selten geht ein Umzug wirklich reibungslos über die Bühne. So kann durchaus die eine oder andere Kleinigkeit zu Bruch gehen. Was aber tun, wenn Sie nach der Unterzeichnung des Mietvertrages Mängel am Gebäude feststellen? Dabei ist hier weniger von kleinen Beschädigungen im Putz die Rede, als vielmehr von massiven Beeinträchtigungen, die über kurz oder lang zusätzlichen Schaden anrichten können. Bei vorher nicht festgestellten Rissen oder nassen Stellen in Wänden oder Decken ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Denn mit der Zeit könnten Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelbildung die Folge sein. Und das wird meist richtig teuer. Viele gute Gründe, um die Mängel umgehend anzuzeigen. So gehen Sie dabei vor:

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Nach dem Umzug: Streit mit den Nachbarn vermeiden

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wie lautet eine alte Redewendung: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." In der Tat können schon Kleinigkeiten handfeste Streitigkeiten unter Nachbarn herbeiführen, wie zum Beispiel spielende Kinder, Hundegebell, zu laute Musik oder Grilldämpfe. Gewiss schaden ein paar freundliche Worte, ein wenig Rücksichtnahme und Toleranz insgesamt nicht. So haben Sie schon bei Ihrem Umzug in eine neue Umgebung mit folgenden Kniffen die Möglichkeit, die Weichen für eine gute Nachbarschaft zu stellen. Bekanntlich ist ein Umzug stets mit einem gewissen Trubel und Lärm verbunden, zum Beispiel durch Schritte oder Stimmen im Treppenhaus, Türenschlagen, herunterfallende Gegenstände, Bohren, Hämmern usw. Aus diesem Grund schadet es nicht, wenn Sie bereits vor Ihrem Umzug Ihre direkten Nachbarn in Kenntnis setzen, dass es in den nächsten zwei bis drei Tagen möglicherweise zu Ruhestörungen kommen könnte. Bei einem so freundlich formulierten Hinweis wird sicherlich jeder Verständnis für die Situation aufbringen.

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