09 Juli 2014

Überflüssiges loswerden: So bessern Sie mit dem Umzug noch Ihre Haushaltskasse auf

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Ein Umzug ist bekanntlich teuer. Natürlich können Sie durch Preisvergleiche bei der Suche nach Umzugsunternehmen oder durch die Inanspruchnahme von Freunden und Bekannten bares Geld sparen und somit zu einer Entlastung Ihrer Haushaltskasse beitragen. Aber Sie können noch mehr tun. Denn Sie haben vielmehr auch die Chance, sich ein kleines finanzielles Polster zu schaffen, um dadurch Ihren Umzug leichter finanzieren zu können. Und zwar, indem Sie überflüssige Dinge zu Geld machen. Gehen Sie Ihren bevorstehenden Umzug auf keinen Fall überstürzt an. Nehmen Sie sich genügend Zeit dafür, unwichtige Dinge aus Ihrer Wohnung, aus dem Keller, der Garage oder vom Speicher auszusortieren. Um dabei einen bestmöglichen Überblick zu behalten, gehen Sie am besten Raum für Raum vor. Suchen Sie also zunächst im Kinder- oder Elternschlafzimmer nach Dingen, die Sie nicht mehr benötigen, die aber für andere noch interessant sein können. Danach geht es in Wohnzimmer, Küche und Co. weiter.

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Wohnungswechsel geplant? Das sollten Sie über die Tricks der Makler wissen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Schweiz ist es im Allgemeinen üblich, dass die Suche nach einer neuen Immobilie nicht in Eigenregie erfolgt. Sondern man nimmt die fachmännische Unterstützung eines Immobilienmaklers in Anspruch, um Zeit und Nerven bei der Recherche zu sparen. Angesichts der regional vorherrschenden Wohnraumknappheit ist eine solche Vorgehensweise durchaus vielversprechend. Wenn man aber bedenkt, wie die Provisionen oft sind, die ein Makler vom Käufer verlangt, ist es ratsam, im Vorfeld die Spreu vom Weizen zu trennen. Grundsätzlich sollten Sie bei der Auswahl des Maklers Wert auf dessen Kompetenz und Professionalität legen. Bisher ist die Berufsbezeichnung des Immobilienmaklers weder in der Schweiz noch in Deutschland offiziell geschützt, sodass gewissermassen jeder diese Tätigkeit ausüben kann. Allerdings nur dann, wenn eine entsprechende Gewerbebescheinigung sowie ein einwandfreies Führungszeugnis vorgelegt werden können.

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Das sollten Sie über Immobilienmythen wissen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit einem Umzug in ein neues Zuhause sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden. Weil das Mietrecht an sich sehr komplex sein kann, lohnt es sich, zumindest über die Grundlagen ein Stück weit informiert zu sein. Fakt ist nämlich, dass sich zahlreiche Mythen rund um Mietrecht, Immobilien und Co. ranken. Diese sollten Sie kennen. Mythos 1: Freiheiten in der gemieteten Immobilie in Anspruch nehmen In der Tat sind Mieter durch den Gesetzgeber in besonderem Masse geschützt. Dies basiert unter anderem auch darauf, willkürliche Handlungen der Hauseigentümer, wie zum Beispiel ausserplanmässige Mietzinserhöhungen, Kündigungen und Co., möglichst zu verhindern. Häufig wähnen sich Mieter folglich auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, ihre Freiheiten in der Mietwohnung oder im Mietshaus ausleben zu wollen. Da darf auch mal kräftig gefeiert werden. Allerdings nicht zu oft, nicht zu laut und nicht zu lange.

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Von der grossen in die kleine Wohnung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Leben in einer schicken, grossen Wohnung oder gar in einem schmucken Eigenheim hat wahrlich etwas für sich. Jedoch passieren im Leben eines Menschen mitunter Dinge, die es erforderlich machen, von einem geräumigen Zuhause in kleinere Räumlichkeiten umzuziehen. Dies kann zum Beispiel nach einem Jobverlust der Fall sein, da infolgedessen die finanziellen Belastungen zu hoch werden oder weil vielleicht gar eine Trennung ansteht. Wie dem auch sei: So meistern Sie die Herausforderungen, von der grossen in eine kleinere Wohnung umzuziehen, am besten. Wenn buchstäblich der Schuh in finanzieller Hinsicht drückt, ist es wichtig, diesen Engpass schon vor dem Umzug zu mildern. Angesichts der Tatsache, dass es ohnehin erforderlich ist, überflüssiges Mobiliar abzustossen, könnten Sie also durchaus auch noch profitieren. Fakt ist ja, dass nicht alle Einrichtungsgegenstände in das neue Zuhause mitgenommen werden können. Diese lassen sich auf unterschiedliche Weise zu Geld machen:

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