Wohnungssuche und Datenschutz: Wie viel darf ein Vermieter von mir wissen?

Begibt man sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung, werden von einem meistens viele persönliche Informationen verlangt. Dabei tauchen auf den Anmeldeformularen der Vermieter oft sehr intime Fragen auf, beispielsweise zum Zivilstand, zu möglichen Leasingverträgen oder zum Grund der Wohnungssuche. Aber welche dieser Fragen darf ein Vermieter auf dem Anmeldeformular eigentlich stellen? Laut einem Urteil der Eidgenössischen Datenschutzkommission lautet die Antwort darauf: keine Einzige.

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Individueller Abgabezustand der Wohnung ist festgelegt

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wenn Sie den Umzug in Ihr neues Zuhause geschafft haben, bleibt eigentlich nur mehr, die alte Wohnung in einen solchen Zustand zu versetzen, dass Ihr Nachmieter unvermittelt einziehen kann. Das bedeutet, es ist eine gründliche Reinigung vorzunehmen, die Sie entweder selbst oder durch ein professionelles Unternehmen erledigen lassen können. Wenn Sie folgende Tipps dabei beachten, wird die Wohnungsübergabe sicher ein Erfolg. Grundsätzlich regelt der Mietvertrag, was und wie sauber geputzt werden muss. Klar ist, dass der Nachmieter einfach eine saubere Wohnung vorfinden und umgehend einziehen können sollte. Wenn Sie sich dazu entschliessen, die Wohnung selbst zu putzen, sollten Sie sich dabei ausreichend Zeit lassen. Zum einen ist der Aufwand meist erheblich und grösser als erwartet, zum anderen signalisieren Sie damit dem Vermieter, dass Sie die Sache ernst nehmen.

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Zügeltermine richtig einhalten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Freude über die neu gefundene Wohnung ist gross, oder die Vorstellung, bald einen neuen Job fernab der jetzigen Region zu haben, begeistert Sie. Da gilt es, viel zu planen und zu organisieren, vor allem aber sollten Sie jetzt wichtige Termine im Auge behalten. Denn mit einem Umzug gibt es auch zahlreiche Erledigungen fristgerecht abzuarbeiten, um nicht aussertourlich Miete oder aber sonstige Extragebühren zahlen zu müssen. Auch beim Mietvertrag sollten Sie den genauen Kündigungstermin kennen, um hier keine bösen Überraschungen zu erleben. Je nach Region und Mietobjekt gibt es unterschiedliche Termine, die bei der Kündigung einzuhalten sind. Wenn Sie einen gewerblichen Umzug planen, sollten Sie Ihre Geschäftsräume gemäss Gesetz mindestens sechs Monate vorher kündigen. Für die Kündigung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses müssen Sie hingegen eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten. Diese gilt grundsätzlich immer, auch wenn Sie im Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart haben.

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Der Mietvertrag: Rechte und Pflichten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Mietrecht ist kompliziert und für Laien kaum zu überblicken. Damit Sie dennoch Ihre Rechte und Pflichten kennen, haben wir die wesentlichen Fakten für Sie in aller Kürze aufbereitet. Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter Eine Wohnungskündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Zudem sollte sie immer per Einschreiben versendet werden. So hat der Mieter einen Beweis dafür, dass er die Kündigung auch rechtzeitig verschickt und somit beim Vermieter eingereicht hat. Des Weiteren sollten Mieter darauf achten, dass die Kündigung von allen Mietern, falls mehrere vorhanden sind, einzeln zu unterschreiben ist. Das gilt nicht nur für Konkubinatspaare, sondern auch für Wohngemeinschaften mit mehreren Mietern.

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Stressfreie Umzugsplanung - kein Problem mit dieser Checkliste

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die alte Wohnung ist gekündigt, eine Neue gefunden, der Mietvertrag unterzeichnet. Jetzt will der Umzug geplant werden. Das wichtigste: Genügend Zeit. Je nach Umfang und Familiengrösse sollte für den Umzug eine Woche Urlaub genommen werden, der rechtzeitig beantragt werden muss - vor allem, wenn er in den Schulferien liegt. In dieser Woche muss schliesslich nicht nur gepackt und ausgezogen, sondern eventuell auch die alte Wohnung renoviert und in jedem Fall übergeben werden. Sofort nach Festlegung des Umzugstermins muss die Suche nach der Umzugsfirma beginnen. Das Internet ist eine gute Quelle von Adressen; besser noch ist es, bei Bekannten und in der Familie nachzufragen, wer mit welchem Unternehmen gute Erfahrung gemacht hat. Es lohnt sich, von zwei bis drei Firmen ein Angebot für den Umzugstermin einzuholen und zu vergleichen. Hierfür ist eine möglichst präzise Angabe des Umzugsgutes nötig.

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