Haustiere erlaubt oder nicht erlaubt? Das sollten Sie wissen

Hund, Katze und Co. sind nach wie vor äusserst beliebte Haustiere. Wenn man bedenkt, dass fast 60 % der Schweizer eine Katze haben und mehr als 45 % buchstäblich auf den Hund gekommen sind, dann ist das in der Tat ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass auch Hauseigentümer recht tierlieb sind. Bevor Sie nämlich als Mieter ein neues Haus beziehen, ist es zunächst erforderlich, beim Eigentümer nachzufragen, ob Haustiere denn überhaupt erlaubt sind. Schon vor einem Umzug stellt sich mitunter die Frage: Wohin mit Lumpi, Wauzi oder Finchen? Kommt also bei Ihrer Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ein bestimmtes Objekt in die engere Auswahl, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Denn wenn Sie sich wünschen, dass auch Ihr vierbeiniger Freund beim Umzug mit von der Partie ist, so sind Sie gut beraten nachzufragen, ob dies überhaupt gestattet ist. So gibt es durchaus Vermieter, die angesichts der zu erwartenden Tierhaare, Gerüche oder Geräusche nicht bereit sind, Haustiere zuzulassen.

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Das sollten Sie über Immobilienmythen wissen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit einem Umzug in ein neues Zuhause sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden. Weil das Mietrecht an sich sehr komplex sein kann, lohnt es sich, zumindest über die Grundlagen ein Stück weit informiert zu sein. Fakt ist nämlich, dass sich zahlreiche Mythen rund um Mietrecht, Immobilien und Co. ranken. Diese sollten Sie kennen. Mythos 1: Freiheiten in der gemieteten Immobilie in Anspruch nehmen In der Tat sind Mieter durch den Gesetzgeber in besonderem Masse geschützt. Dies basiert unter anderem auch darauf, willkürliche Handlungen der Hauseigentümer, wie zum Beispiel ausserplanmässige Mietzinserhöhungen, Kündigungen und Co., möglichst zu verhindern. Häufig wähnen sich Mieter folglich auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, ihre Freiheiten in der Mietwohnung oder im Mietshaus ausleben zu wollen. Da darf auch mal kräftig gefeiert werden. Allerdings nicht zu oft, nicht zu laut und nicht zu lange.

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Neue Wohnung – die Einweihungsparty

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wer viel gearbeitet hat, darf auch kräftig feiern. Und so bietet es sich nach einem Umzug geradezu an, den überstandenen Stress, die kleinen und grösseren gemeisterten Hürden sowie vor allem die erfolgreiche Teamarbeit mit den Freunden zu begiessen. Eine kleine Einweihungsparty wird mit diesen Tricks zum tollen Ausklang einer arbeitsreichen Zeit. Meist ist die Zahl der Helfer ja schon am Vortag des Umzugs bekannt. Nutzen Sie jenen deshalb am besten für einen kleinen Einkauf, um die passende Menge an Getränken, Grillgut oder anderen Leckereien zu besorgen. Sinnvollerweise kalkulieren Sie etwa zwei bis vier Personen zusätzlich ein. Denn vielleicht sind ja auch schon ein paar der neuen Nachbarn mit dabei, wer weiss?

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Vor dem Umzug ins Eigenheim: So erfahren Sie rechtzeitig mehr über Ihre künftige Nachbarschaft

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Sie haben vor, ein Haus zu kaufen oder zu bauen? Natürlich bringt ein solches Unterfangen zahlreiche Vorbereitungen mit sich. Wichtig ist aber in dem Zusammenhang vor allem, dass auch das "Drumherum" Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen sollte. Schliesslich verbinden Sie den Umzug ins Eigenheim doch gewiss mit dem Ziel, möglichst lange in der neuen Umgebung wohnen zu wollen. Denn Sie und Ihre Familie wollen sich ja dort wohlfühlen und ein angenehmes, friedliches Leben in netter Umgebung führen. Ebendies sollten Sie schon vor der Entscheidung für ein neues Domizil zum Anlass nehmen, die nachbarschaftlichen Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen.

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