HEV Schweiz – gegen Missbrauch von Untervermietung

Im Mai hatte die Rechtskommission des Nationalrats noch einen Vorstoss unterstützt, der die Vermeidung von Missbrauch bei der Untervermietung zum Ziel hat. Jetzt hat die entsprechende Kommission des Ständerats das Anliegen mit der niedrigstmöglichen Mehrheit von einer Stimme abgelehnt. Der HEV Schweiz bedauert diese knappe Entscheidung. Der Verband hofft trotzdem, dass die Rechtskommission des Nationalrates an ihrer Unterstützung festhält und für die Untervermietung klare Regeln schafft, die praxistauglich sind. Damit könnten heutige Auswüchse künftig wirksam bekämpft werden.

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Das sollten Sie über Immobilienmythen wissen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit einem Umzug in ein neues Zuhause sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden. Weil das Mietrecht an sich sehr komplex sein kann, lohnt es sich, zumindest über die Grundlagen ein Stück weit informiert zu sein. Fakt ist nämlich, dass sich zahlreiche Mythen rund um Mietrecht, Immobilien und Co. ranken. Diese sollten Sie kennen. Mythos 1: Freiheiten in der gemieteten Immobilie in Anspruch nehmen In der Tat sind Mieter durch den Gesetzgeber in besonderem Masse geschützt. Dies basiert unter anderem auch darauf, willkürliche Handlungen der Hauseigentümer, wie zum Beispiel ausserplanmässige Mietzinserhöhungen, Kündigungen und Co., möglichst zu verhindern. Häufig wähnen sich Mieter folglich auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, ihre Freiheiten in der Mietwohnung oder im Mietshaus ausleben zu wollen. Da darf auch mal kräftig gefeiert werden. Allerdings nicht zu oft, nicht zu laut und nicht zu lange.

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Die Wohnungsübergabe – worauf achten?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist und die alte Wohnung bereits geräumt, dann möchte man einfach nur noch in das neue Domizil ziehen. Doch vorher steht noch ein sehr unschöner Termin an – die Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter. Oft geraten Vermieter und Mieter bei diesem Termin aneinander, auch wenn es meist nur um Kleinigkeiten geht. Damit dieser Termin reibungslos ablaufen kann, wurden im folgenden Ratgeber die wichtigsten Informationen und Tipps zum Thema Wohnungsübergabe zusammengefasst. Der richtige Zeitpunkt Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Termin zur Übergabe auf einen Zeitpunkt gelegt wird, an dem es noch hell ist.

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Der Mietvertrag: Rechte und Pflichten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Mietrecht ist kompliziert und für Laien kaum zu überblicken. Damit Sie dennoch Ihre Rechte und Pflichten kennen, haben wir die wesentlichen Fakten für Sie in aller Kürze aufbereitet. Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter Eine Wohnungskündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Zudem sollte sie immer per Einschreiben versendet werden. So hat der Mieter einen Beweis dafür, dass er die Kündigung auch rechtzeitig verschickt und somit beim Vermieter eingereicht hat. Des Weiteren sollten Mieter darauf achten, dass die Kündigung von allen Mietern, falls mehrere vorhanden sind, einzeln zu unterschreiben ist. Das gilt nicht nur für Konkubinatspaare, sondern auch für Wohngemeinschaften mit mehreren Mietern.

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