Feuchte Wände noch vor dem Umzug trocknen

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Sie stehen kurz vor Ihrem Umzug und haben entdeckt, dass das Mauerwerk Ihres neuen Wohnhauses an einigen Stellen feucht ist? Dann ist es nicht einfach damit getan, die Wände trocken zu legen oder gar abzudichten. Sondern zunächst müssen Sie auf andere Weise aktiv werden. Zuerst gilt es, die Ursache für die feuchten Wände zu erforschen. Egal ob bei neu errichteten Häusern oder bei älteren Gebäuden: Es ist unter Umständen möglich, dass die aus dem Erdreich aufsteigende Feuchtigkeit die Ursache für das feuchte Mauerwerk ist. Andererseits ist es aber sehr wohl auch denkbar, dass der Auslöser weitaus harmloserer Natur ist. So können mitunter auch Kondenswasser oder Spritzwasser etc. für Wasseransammlungen im Mauerwerk verantwortlich sein. Ja, selbst aufgrund von Witterungseinflüssen wie zum Beispiel Frost, Regen & Co. ist es möglich, dass sich mit der Zeit durch Kondensation Feuchtigkeit im Mauerwerk bildet und sich einen Weg in immer höhere Bereiche bahnt.

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So sichern Sie Ihr neues Zuhause gegen Blitzschlag ab

[vc_row][vc_column][vc_column_text]In der Schweiz ist gerade in den Sommermonaten immer mal wieder mit dem einen oder anderen Gewitter zu rechnen. Je nach Schwere eines solchen Unwetters kann es dabei unter Umständen auch zu Beschädigungen am Haus kommen. Vor Ihrem Umzug ins neue Zuhause tun Sie demzufolge gut daran, das Gebäude gegen Blitzeinschläge abzusichern. Mit einem Blitzableiter können Sie bereits eine ganze Menge zum Schutz Ihres Eigenheims tun. Aber es gibt weitere Massnahmen, die Sie diesbezüglich in Angriff nehmen können. Bei einem möglichen Versicherungsfall ist es übrigens von grosser Wichtigkeit, ob Sie Ihr Heim überhaupt mit einem Blitzschutz ausgestattet haben. Es lohnt sich, bei Ihrer Versicherung nachzufragen, wie es um die entsprechenden Konditionen bestellt ist. Im Zuge dessen bietet es sich an, Ihren persönlichen Versicherungsschutz mit Blick auf Blitz- oder Überspannungsschäden prüfen zu lassen.

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Was tun bei Mängeln am neuen Wohnobjekt?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nur selten geht ein Umzug wirklich reibungslos über die Bühne. So kann durchaus die eine oder andere Kleinigkeit zu Bruch gehen. Was aber tun, wenn Sie nach der Unterzeichnung des Mietvertrages Mängel am Gebäude feststellen? Dabei ist hier weniger von kleinen Beschädigungen im Putz die Rede, als vielmehr von massiven Beeinträchtigungen, die über kurz oder lang zusätzlichen Schaden anrichten können. Bei vorher nicht festgestellten Rissen oder nassen Stellen in Wänden oder Decken ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Denn mit der Zeit könnten Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelbildung die Folge sein. Und das wird meist richtig teuer. Viele gute Gründe, um die Mängel umgehend anzuzeigen. So gehen Sie dabei vor:

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Das Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Zuge einer Wohnungsveränderung gibt es allerlei Behördengänge zu erledigen, gewisse Formalitäten werden aber auch vor Ort erledigt. Dazu gehört sowohl beim Auszug aus der alten Bleibe als auch beim Einzug in die neue die Erstellung eines Übergabeprotokolls. Dieses schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und kann im Streitfall auch später wichtige Informationen liefern. In der Regel wird dieses Protokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug angefertigt. So lässt sich im Nachhinein einfach feststellen, ob und welche Beschädigungen während des Mietverhältnisses entstanden sind und vor allem, ob der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.

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