Haustiere erlaubt oder nicht erlaubt? Das sollten Sie wissen

Hund, Katze und Co. sind nach wie vor äusserst beliebte Haustiere. Wenn man bedenkt, dass fast 60 % der Schweizer eine Katze haben und mehr als 45 % buchstäblich auf den Hund gekommen sind, dann ist das in der Tat ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass auch Hauseigentümer recht tierlieb sind. Bevor Sie nämlich als Mieter ein neues Haus beziehen, ist es zunächst erforderlich, beim Eigentümer nachzufragen, ob Haustiere denn überhaupt erlaubt sind. Schon vor einem Umzug stellt sich mitunter die Frage: Wohin mit Lumpi, Wauzi oder Finchen? Kommt also bei Ihrer Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ein bestimmtes Objekt in die engere Auswahl, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Denn wenn Sie sich wünschen, dass auch Ihr vierbeiniger Freund beim Umzug mit von der Partie ist, so sind Sie gut beraten nachzufragen, ob dies überhaupt gestattet ist. So gibt es durchaus Vermieter, die angesichts der zu erwartenden Tierhaare, Gerüche oder Geräusche nicht bereit sind, Haustiere zuzulassen.

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Hundegebell in der neuen Nachbarschaft – das können Sie dagegen tun

Selbst wenn Ihre Liebe zu Tieren noch so gross ist: Andauerndes, lautes Hundegebell kann das stärkste Nervenkostüm mit der Zeit strapazieren. Dabei weiss man vor einem Umzug in eine neue Wohngegend in der Regel nicht, ob oder wie viele Hunde es in der Nachbarschaft gibt. Allerdings ist die Existenz der süssen Vierbeiner keineswegs stets ein Garant für Ruhestörungen oder Lärmbelästigungen in Wohngebieten. Was aber können Sie grundsätzlich tun, wenn die "tierischen Klänge" einfach kein Ende zu nehmen scheinen? Kommunikation ist alles Viele Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, gerade stark eingespannt sind oder sich gestresst fühlen, reagieren mitunter doppelt sensibel auf störende Umgebungsgeräusche. Hundegebell in der neuen Nachbarschaft könnte da über kurz oder lang zu einem echten Zankapfel werden. Getreu dem Motto "Vorsorgen ist besser als heilen" sollten Sie sich daher nach Möglichkeit schon vor einem geplanten Umzug über die Gegebenheiten in der neuen Umgebung informieren.

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Die wichtigsten News aus dem Mietrecht

Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen. Kosten sparen, aber richtig Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.

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Ständiger Lärm im neuen Zuhause – so wehren Sie sich

In der Regel stellt sich erst nach einem Umzug heraus, ob man in der neuen Umgebung in Ruhe leben kann oder ob eventuell mit Ruhestörung oder Lärmbelästigung zu rechnen ist. Geschrei, lauter Radau, welcher durch das Schlagen auf Gegenstände, Maschinen oder durch sonstige Anlagen verursacht wird, kann mit der Zeit zu einer wahren Belastung für die Nachbarschaft werden. Aber auch ein zu lärmintensives Instrumentenspiel auf Trompete, Klavier, Tuba oder Kontrabass kann einem über kurz oder lang buchstäblich die Haare zu Berge stehen lassen. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben. Eines vorweg: Niemand ist dazu gezwungen, dauerhaft den Lärm anderer erdulden zu müssen. Die Schweizer Gesetzgebung zieht diesbezüglich klare Linien, um auf diese Weise ein möglichst friedvolles Miteinander in Wohngebieten, aber auch in Mehrfamilienhäusern, zu gewährleisten.

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Das sollten Sie über Immobilienmythen wissen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit einem Umzug in ein neues Zuhause sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden. Weil das Mietrecht an sich sehr komplex sein kann, lohnt es sich, zumindest über die Grundlagen ein Stück weit informiert zu sein. Fakt ist nämlich, dass sich zahlreiche Mythen rund um Mietrecht, Immobilien und Co. ranken. Diese sollten Sie kennen. Mythos 1: Freiheiten in der gemieteten Immobilie in Anspruch nehmen In der Tat sind Mieter durch den Gesetzgeber in besonderem Masse geschützt. Dies basiert unter anderem auch darauf, willkürliche Handlungen der Hauseigentümer, wie zum Beispiel ausserplanmässige Mietzinserhöhungen, Kündigungen und Co., möglichst zu verhindern. Häufig wähnen sich Mieter folglich auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, ihre Freiheiten in der Mietwohnung oder im Mietshaus ausleben zu wollen. Da darf auch mal kräftig gefeiert werden. Allerdings nicht zu oft, nicht zu laut und nicht zu lange.

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Der Umzug ist geschafft: So verhindern Sie Einbrüche in Ihr neues Domizil

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Statistisch gesehen wird in der Schweiz etwa alle drei Minuten in eine Wohnung oder in ein Haus eingebrochen. Beängstigende Zahlen. Aber Sie können beispielsweise nach dem Umzug in ein neues Zuhause durchaus etwas tun, um den Einbrechern das Leben schwer zu machen. Zwielichtige Gesellen sind nicht nur in der Ferienzeit ganz besonders aktiv, wenn die Häuser für eine Zeitlang nicht bewohnt sind, da die Eigentümer verreist sind. Vielmehr kommt es mittlerweile das ganze Jahr hindurch schweizweit immer wieder zu Einbruchdiebstählen. Ob tagsüber oder in der Nacht – die Dreistigkeit der Kriminellen scheint so gut wie keine Grenzen mehr zu kennen. Neuesten offiziellen Zahlen zufolge werden der Polizei fast 70’000 solcher Straftaten pro Jahr gemeldet; Tendenz steigend.

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