Werden Sie selbst aktiv und entdecken Sie, wie schnell es mit dem richtigen Werkzeug möglich wird, alte, kaputte Fliesen gegen neue zu ersetzen.
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Ganz gleich, ob im Rahmen eines Umzugs oder einfach, weil Ihnen gerade nach einem Farbwechsel ist: Frisch gestrichene Wände wirken kreativ, motivierend und schenken einer Räumlichkeit grundsätzlich ein einladendes, ansprechendes Flair. Sicherlich ist es mit einem nicht unerheblichen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand verbunden, den Pinsel zu schwingen, um den Wänden eine neue Optik zu geben. Wenn Sie sich aber von Anfang an für die richtige Wandfarbe entscheiden, können Sie durchaus Zeit, Geld und Nerven sparen.
Verbinden Sie Ihre Umzugsplanungen sinnvollerweise mit gezielten Überlegungen, wie Sie Ihr neues Domizil für den bevorstehenden Winter rüsten wollen. Fakt ist, dass Frost und Feuchtigkeit in vielen Bereichen des Hauses erhebliche Schäden anrichten können, sofern Sie nicht adäquat vorsorgen. Diese Vorkehrungen sollten Sie dementsprechend so früh wie möglich treffen:
Mit einem Blitzableiter können Sie bereits eine ganze Menge zum Schutz Ihres Eigenheims tun. Aber es gibt weitere Massnahmen, die Sie diesbezüglich in Angriff nehmen können. Bei einem möglichen Versicherungsfall ist es übrigens von grosser Wichtigkeit, ob Sie Ihr Heim überhaupt mit einem Blitzschutz ausgestattet haben. Es lohnt sich, bei Ihrer Versicherung nachzufragen, wie es um die entsprechenden Konditionen bestellt ist. Im Zuge dessen bietet es sich an, Ihren persönlichen Versicherungsschutz mit Blick auf Blitz- oder Überspannungsschäden prüfen zu lassen.
Ein Brandfleck ist in der Tat ein echtes Ärgernis. Das Schlimme ist, dass sich die angesengte, dunkle Stelle auf dem Teppich erfahrungsgemäss nicht ohne Weiteres mithilfe von Putzmittel beseitigen lässt. Aber bevor sie rigoros durchgreifen und viel Geld für einen neuen Teppich ausgeben, sollten Sie es erst einmal mit unseren Tipps versuchen.
Die stetig steigenden Energiekosten in der Schweiz nehmen nach Ansicht zahlreicher Verbraucher geradezu beängstigende Ausmasse an. Aber nach wie vor scheint ein Ende der Fahnenstange nicht erreicht, und die Preisspirale bei Strom und Gas dreht sich wohl auch weiterhin in einem rasenden Tempo stetig nach oben. Fakt aber ist, dass Sie als Energiekunde keineswegs machtlos sind und den Mega-Konzernen tatenlos gegenüber stehen müssen. Ganz im Gegenteil.
Damit nach dem Umzug in die neuen vier Wände alles blitzt und blinkt, sind mitunter umfangreiche Reinigungsaktionen erforderlich. Aber auch in der alten Wohnung sollte natürlich alles möglichst sauber und reinlich hinterlassen werden. Viele greifen da zu teuren Spezialreinigern oder hochaktiven Substanzen – ohne allerdings daran zu denken, dass diese mitunter durchaus ihre Tücken haben. Denn auch die Umwelt spielt in dem Zusammenhang eine Rolle. Verwenden Sie doch einfach einmal Essigessenz! Dieser traditionelle Alleskönner hat es wahrlich in sich und bietet unter anderem auch Umzüglern eine Menge Vorteile.
Klassiker Essigessenz wird auch in Zukunft unverzichtbar sein
Essig bzw. Essigessenz ist nicht nur ein sehr beliebtes Putzmittel, sondern ist auch in zahlreichen Kosmetikprodukten enthalten. Sogar als Duftspender ist dieses klassische Mittel hervorragend einsetzbar. Viele gute Gründe also, die Essigessenz auch für Ihren Umzug nahezu unverzichtbar machen.
Für zahlreiche Deutsche erscheint es ungemein attraktiv, zu den Eidgenossen auszuwandern. Und so hat die Zahl der Einwanderer auch in der jüngsten Vergangenheit nicht abgenommen. Wer aber ernsthaft in Erwägung zieht, einen Umzug in die Schweiz in Angriff zu nehmen, der sollte sich im Vorfeld ganz genau ausrechnen, ob und inwiefern das Unterfangen tatsächlich langfristig lukrativ sein wird. Denn nicht alles ist sprichwörtlich Gold, das glänzt.
Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil
Das vergleichsweise erheblich höhere Einkommen, von dem man als Angestellter profitiert, spricht in der Schweiz wahrlich für sich. So kann es durchaus sein, dass diesbezüglich eine Einkommensverbesserung von 20 bis 30 % drin ist.
Als sei ein Umzug nicht schon anstrengend und aufwendig genug, muss manch ein Umzügler oftmals auch noch damit rechnen, dass das eine oder andere Teil beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei um Porzellan, Glas oder auch um technische Geräte mit einem nicht unerheblichen Wert. Was aber ist zu tun, wenn bei einem Umzug ein Schadensfall auftritt? Und wer kommt am Ende dafür auf? Fragen über Fragen – und hier gibt’s die Antworten!
Eines vorweg: Zwar ist es meist erheblich teurer, ein professionelles Umzugsunternehmen mit den anfallenden Arbeiten zu betrauen. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall so gut wie keine Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Denn die Versicherung der jeweiligen Spedition kommt für sämtliche Schäden auf, die sich in einer Höhe von rund 500 Franken pro Kubikmeter bewegen. Allerdings sind witterungsbedingte Einflüsse nicht versichert, wie zum Beispiel Schäden, die durch Stürme oder gar durch ein Erdbeben verursacht werden. Wenngleich das entsprechende Risiko in hiesigen Gefilden vergleichsweise gering ist, entscheiden sich viele Umzügler doch dazu, auch dieses Gefahrenpotenzial in adäquatem Mass absichern zu wollen. Dies regeln Sie ganz einfach durch eine zusätzliche Klausel in der Hausratversicherung.
Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen.
Kosten sparen, aber richtig
Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.