Der HEV Schweiz lehnt neue Einschränkungen der Vermieterrechte entschieden ab. Hotelähnliche Bewirtschaftungen stellen eine zweckfremde Nutzung einer Mietwohnung dar. Eine solche darf dem Vermieter nicht gegen seinen Willen aufgezwungen werden.
Missbräuchliche Untermieten sind zu verhindern.
Viel ist hier empfohlen worden über die vielen Details bei einem anstehenden und durchzuführenden Umzug. Wie organisiere ich den Umzug richtig, was muss mit, wer hilft mir, was kostet der Spass und wo bekomme ich die passenden Helfer her? Viele Fragen, viele Antworten.
Ich möchte an dieser Stelle das Thema Umzug einmal von einer ganz anderen Seite her betrachten. Dabei beginne ich weit vor dem eigentlichen Umzug. Nämlich bei der Suche nach der wirklich passenden zukünftigen Heimat für Mensch und (vielleicht auch) Tier.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Zügle ist meist teuer. Aus diesem Grund verzichten immer mehr Mieter auf das Hinterlegen eines Depots und schliessen stattdessen eine sogenannte Kautionsversicherung ab. Wer allerdings über genügend Bares verfügt, sollte auf eine solche Versicherung tunlichst verzichten, da sie im Endeffekt wesentlich mehr Geld kostet.
Die Mietzinskaution für die neue Wohnung ist eine finanzielle Hürde, die viele Mieter gerne vermeiden würden. Das Problem ist, dass der Betrag bereits fällig wird, obwohl die Kaution der alten Wohnung meistens noch gar nicht zurückgezahlt wurde. Genau in solchen Fällen sollen Mietkautionsversicherungen weiterhelfen, wie sie beispielsweise von der Helvetia, der Zurich oder der Swisscaution angeboten werden. Bei Letzterer handelt es sich um eine spezialisierte Versicherung aus Lausanne, die in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder durch intensive Werbung auf sich aufmerksam gemacht hat.
Begibt man sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung, werden von einem meistens viele persönliche Informationen verlangt. Dabei tauchen auf den Anmeldeformularen der Vermieter oft sehr intime Fragen auf, beispielsweise zum Zivilstand, zu möglichen Leasingverträgen oder zum Grund der Wohnungssuche.
Aber welche dieser Fragen darf ein Vermieter auf dem Anmeldeformular eigentlich stellen? Laut einem Urteil der Eidgenössischen Datenschutzkommission lautet die Antwort darauf: keine Einzige.
Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen.Kosten sparen, aber richtig
Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.
In der Regel stellt sich erst nach einem Umzug heraus, ob man in der neuen Umgebung in Ruhe leben kann oder ob eventuell mit Ruhestörung oder Lärmbelästigung zu rechnen ist. Geschrei, lauter Radau, welcher durch das Schlagen auf Gegenstände, Maschinen oder durch sonstige Anlagen verursacht wird, kann mit der Zeit zu einer wahren Belastung für die Nachbarschaft werden. Aber auch ein zu lärmintensives Instrumentenspiel auf Trompete, Klavier, Tuba oder Kontrabass kann einem über kurz oder lang buchstäblich die Haare zu Berge stehen lassen. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Eines vorweg: Niemand ist dazu gezwungen, dauerhaft den Lärm anderer erdulden zu müssen. Die Schweizer Gesetzgebung zieht diesbezüglich klare Linien, um auf diese Weise ein möglichst friedvolles Miteinander in Wohngebieten, aber auch in Mehrfamilienhäusern, zu gewährleisten.
Ein Umzug kostet viel Geld. Gerade auch die Mietkaution gilt als einer der Aspekte, die dazu beitragen können, dass sich so mancher einen Umzug gar nicht erst leisten kann. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, wie Sie zum einen Ihrem künftigen Vermieter eine gewisse finanzielle Sicherheit bieten, aber andererseits dennoch über Ihr Geld verfügen können.
Eines vorweg: Hauseigentümern ist es nicht gestattet, mehr als drei Monatsmieten Kaution von ihren Mietern zu verlangen. Trotzdem kommt für interessierte Wohnungssuchende eine stattliche Summe zusammen, um dem Vermieter auf diese Weise eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten. Denn gesetzt den Fall, dass nach einem möglichen Auszug Renovierungsarbeiten durchzuführen sind, weil der Mieter nicht sorgsam genug mit dem Mietobjekt umgegangen ist, trägt der Hauseigentümer zumindest keine finanziellen Risiken.
Rechtliche Gegebenheiten können gerade auch mit Blick auf einen geplanten Umzug tückisch sein. Sie haben eine neue Bleibe gefunden und Ihrem aktuellen Vermieter bereits ein Kündigungsschreiben übersandt? Kam es aber zwischenzeitlich zu Problemen, vielleicht vertraglicher Art, bezüglich Ihres neuen Zuhauses und sind Sie deshalb nun nicht mehr willens, in diese neue Wohnung zu ziehen? Dann sollten Sie sich sputen und in Ihrem Stornierungsschreiben Ihrer Wohnungskündigung unbedingt diese Punkte mit aufführen:
Unterschiedlichste Gründe können die Ursache dafür sein, vom neuen Miet- oder Kaufvertrag zurücktreten zu wollen. Sofern bestimmte zeitliche Fristen noch nicht überschritten sind, ist dies unter gewissen Voraussetzungen sogar noch möglich. Auch hängt ein solches Unterfangen nicht selten auch vom Gutdünken Ihres bisherigen Vermieters ab.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Es scheint, als nehme die Politik immer mehr Einfluss auf das Privatleben der Schweizer. So sehen es viele Bürger nur sehr ungern, dass man sich nun sogar bereits in die persönlichen Rauchgewohnheiten einmischen will. Aber wie sieht es diesbezüglich in Mietwohnungen aus? Sollten auch Sie sich vor Ihrem Umzug in eine neue Wohnung über die vor Ort geltenden Rauchervorschriften informieren? Erfahren Sie hier mehr.
Sosehr das Auge des Gesetzes zumindest im öffentlichen Rahmen darüber wacht, dass man möglichst keinen blauen Dunst ausstösst bzw. gänzlich auf Zigaretten, Zigarren und Co. verzichtet, so wenig ist dies in privatem Wohnraum möglich.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nur selten geht ein Umzug wirklich reibungslos über die Bühne. So kann durchaus die eine oder andere Kleinigkeit zu Bruch gehen. Was aber tun, wenn Sie nach der Unterzeichnung des Mietvertrages Mängel am Gebäude feststellen? Dabei ist hier weniger von kleinen Beschädigungen im Putz die Rede, als vielmehr von massiven Beeinträchtigungen, die über kurz oder lang zusätzlichen Schaden anrichten können. Bei vorher nicht festgestellten Rissen oder nassen Stellen in Wänden oder Decken ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Denn mit der Zeit könnten Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelbildung die Folge sein. Und das wird meist richtig teuer.
Viele gute Gründe, um die Mängel umgehend anzuzeigen. So gehen Sie dabei vor:
Oft stellt man erst nach dem Umzug in ein neues Heim fest, dass der Wasserdruck vor Ort zu niedrig ist. Gerade jetzt stehen aber meist umfangreiche Putz- und Reinigungsarbeiten an, sodass ein geringer Druck in den Wasserleitungen eher hinderlich ist und somit wertvolle Zeit kosten kann. Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, sind die Ursachen für einen zu geringen Wasserdruck oft schon auf Anhieb erkennbar. So kann dieses Übel oft rasch an der Wurzel gepackt und das Problem behoben werden. Das können Sie bei einem zu geringen Wasserdruck tun:
Mitunter kann ein zu geringer Wasserdruck dadurch begründet sein, dass die vorherigen Bewohner aus Gründen der Kostenersparnis eine entsprechende Vorrichtung an den Wasserhähnen oder gar an der Hauptleitung angebracht haben. Überprüfen Sie deshalb zuerst, ob eine solche Installation auch in Ihrem neuen Zuhause vorhanden ist, und entfernen Sie sie bei Bedarf.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Haben Sie Ihre Wohnung bereits gekündigt und freuen sich nun auf den Umzug in Ihr neues Zuhause? Dann gibt es bekanntlich einiges zu tun. Vielleicht ist es Ihnen ja gelungen, den einen oder anderen potenziellen Nachmieter für Ihre alte Wohnung zu begeistern und es steht nun ein Besichtigungstermin bevor? Und auch, wenn sich ausschliesslich Ihr Vermieter mit der Angelegenheit befasst bzw. sich um die Neuvermietung der Räumlichkeiten gekümmert hat, stehen üblicherweise Besichtigungstermine ins Haus. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die besten Vorgehensweisen, um für Ihr gegenwärtiges Domizil rasch neue Interessenten zu gewinnen.Besichtigungstermine vor Ihrem Umzug
Niemand kauft gerne die sprichwörtliche "Katze im Sack". Um die Angelegenheit zu unterstützen und Ihrem Vermieter eventuelle Mietausfälle zu ersparen, weil es sich möglicherweise als schwierig erweist, neue Mieter zu finden, ist Ihre Mitarbeit gefragt. So haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Räumlichkeiten zum vereinbarten Besichtigungstermin sauber und einladend gestaltet sind und insgesamt einen guten, gepflegten Eindruck machen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit einem Umzug in ein neues Zuhause sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden. Weil das Mietrecht an sich sehr komplex sein kann, lohnt es sich, zumindest über die Grundlagen ein Stück weit informiert zu sein. Fakt ist nämlich, dass sich zahlreiche Mythen rund um Mietrecht, Immobilien und Co. ranken. Diese sollten Sie kennen.Mythos 1: Freiheiten in der gemieteten Immobilie in Anspruch nehmen
In der Tat sind Mieter durch den Gesetzgeber in besonderem Masse geschützt. Dies basiert unter anderem auch darauf, willkürliche Handlungen der Hauseigentümer, wie zum Beispiel ausserplanmässige Mietzinserhöhungen, Kündigungen und Co., möglichst zu verhindern. Häufig wähnen sich Mieter folglich auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, ihre Freiheiten in der Mietwohnung oder im Mietshaus ausleben zu wollen. Da darf auch mal kräftig gefeiert werden. Allerdings nicht zu oft, nicht zu laut und nicht zu lange.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Freude über die neu gefundene Wohnung ist gross, oder die Vorstellung, bald einen neuen Job fernab der jetzigen Region zu haben, begeistert Sie. Da gilt es, viel zu planen und zu organisieren, vor allem aber sollten Sie jetzt wichtige Termine im Auge behalten. Denn mit einem Umzug gibt es auch zahlreiche Erledigungen fristgerecht abzuarbeiten, um nicht aussertourlich Miete oder aber sonstige Extragebühren zahlen zu müssen. Auch beim Mietvertrag sollten Sie den genauen Kündigungstermin kennen, um hier keine bösen Überraschungen zu erleben.
Je nach Region und Mietobjekt gibt es unterschiedliche Termine, die bei der Kündigung einzuhalten sind. Wenn Sie einen gewerblichen Umzug planen, sollten Sie Ihre Geschäftsräume gemäss Gesetz mindestens sechs Monate vorher kündigen. Für die Kündigung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses müssen Sie hingegen eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten. Diese gilt grundsätzlich immer, auch wenn Sie im Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart haben.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Zuge einer Wohnungsveränderung gibt es allerlei Behördengänge zu erledigen, gewisse Formalitäten werden aber auch vor Ort erledigt. Dazu gehört sowohl beim Auszug aus der alten Bleibe als auch beim Einzug in die neue die Erstellung eines Übergabeprotokolls. Dieses schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und kann im Streitfall auch später wichtige Informationen liefern.
In der Regel wird dieses Protokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug angefertigt. So lässt sich im Nachhinein einfach feststellen, ob und welche Beschädigungen während des Mietverhältnisses entstanden sind und vor allem, ob der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Auf der Suche nach einer neuen Wohnung haben Sie viele Hürden zu nehmen, beginnend bei der richtigen Auswahl der Angebote. Doch wenn Sie dann so weit sind, dass Sie Ihre Traumimmobilie gefunden haben, sollten Sie bei der Besichtigung nichts falsch machen und keine versteckten Mängel übersehen. Sonst war die Mühe umsonst und die Freude über das neue Zuhause währt nicht lange.
Gerade wenn Sie einen Umzug in die Stadt vorhaben, sollten Sie beim Besichtigungstermin der neuen Bleibe auf einen Einzeltermin Wert legen. Versuchen Sie dies in jedem Fall beim Vermieter oder Makler durchzusetzen, auch wenn es vermutlich gerade in Grossstädten mehrere Bewerber für die Wohnung geben wird. Doch wenn Sie hier hartnäckig bleiben, profilieren Sie sich gleichzeitig als zukünftiger Mieter und können Charakter beweisen.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wer seinen Wohnort wechselt, hat nicht nur viel mit dem Umzug selbst zu tun, sondern muss meist auch noch einen passenden Nachmieter suchen. Gerade wenn Sie vorzeitig kündigen möchten, kann dies oft eine Massnahme sein, die der Vermieter vorschlägt. Doch mit einigen Tipps können Sie vor allem online fündig werden.Passenden Nachmieter im Internet finden
Nachdem das Internet im modernen Alltag nicht nur die Einkaufsgewohnheiten bestimmt, sondern auch bei der Suche nach einem Nachmieter gute Dienste leisten kann, sollten Sie genau da mit einer Annonce starten. Nennen Sie die Bedingungen, unter denen die Immobilie gemietet werden kann, also die Miete samt Nebenkosten. Ähnliche Inserate können Sie auch in den lokalen Zeitungen schalten oder sogar am Schwarzen Brett an öffentlichen Stellen aushängen.