Der HEV Schweiz lehnt neue Einschränkungen der Vermieterrechte entschieden ab. Hotelähnliche Bewirtschaftungen stellen eine zweckfremde Nutzung einer Mietwohnung dar. Eine solche darf dem Vermieter nicht gegen seinen Willen aufgezwungen werden.
Missbräuchliche Untermieten sind zu verhindern.
Viel ist hier empfohlen worden über die vielen Details bei einem anstehenden und durchzuführenden Umzug. Wie organisiere ich den Umzug richtig, was muss mit, wer hilft mir, was kostet der Spass und wo bekomme ich die passenden Helfer her? Viele Fragen, viele Antworten.
Ich möchte an dieser Stelle das Thema Umzug einmal von einer ganz anderen Seite her betrachten. Dabei beginne ich weit vor dem eigentlichen Umzug. Nämlich bei der Suche nach der wirklich passenden zukünftigen Heimat für Mensch und (vielleicht auch) Tier.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Zügle ist meist teuer. Aus diesem Grund verzichten immer mehr Mieter auf das Hinterlegen eines Depots und schliessen stattdessen eine sogenannte Kautionsversicherung ab. Wer allerdings über genügend Bares verfügt, sollte auf eine solche Versicherung tunlichst verzichten, da sie im Endeffekt wesentlich mehr Geld kostet.
Die Mietzinskaution für die neue Wohnung ist eine finanzielle Hürde, die viele Mieter gerne vermeiden würden. Das Problem ist, dass der Betrag bereits fällig wird, obwohl die Kaution der alten Wohnung meistens noch gar nicht zurückgezahlt wurde. Genau in solchen Fällen sollen Mietkautionsversicherungen weiterhelfen, wie sie beispielsweise von der Helvetia, der Zurich oder der Swisscaution angeboten werden. Bei Letzterer handelt es sich um eine spezialisierte Versicherung aus Lausanne, die in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder durch intensive Werbung auf sich aufmerksam gemacht hat.
Begibt man sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung, werden von einem meistens viele persönliche Informationen verlangt. Dabei tauchen auf den Anmeldeformularen der Vermieter oft sehr intime Fragen auf, beispielsweise zum Zivilstand, zu möglichen Leasingverträgen oder zum Grund der Wohnungssuche.
Aber welche dieser Fragen darf ein Vermieter auf dem Anmeldeformular eigentlich stellen? Laut einem Urteil der Eidgenössischen Datenschutzkommission lautet die Antwort darauf: keine Einzige.
Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen.Kosten sparen, aber richtig
Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.
In der Regel stellt sich erst nach einem Umzug heraus, ob man in der neuen Umgebung in Ruhe leben kann oder ob eventuell mit Ruhestörung oder Lärmbelästigung zu rechnen ist. Geschrei, lauter Radau, welcher durch das Schlagen auf Gegenstände, Maschinen oder durch sonstige Anlagen verursacht wird, kann mit der Zeit zu einer wahren Belastung für die Nachbarschaft werden. Aber auch ein zu lärmintensives Instrumentenspiel auf Trompete, Klavier, Tuba oder Kontrabass kann einem über kurz oder lang buchstäblich die Haare zu Berge stehen lassen. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Eines vorweg: Niemand ist dazu gezwungen, dauerhaft den Lärm anderer erdulden zu müssen. Die Schweizer Gesetzgebung zieht diesbezüglich klare Linien, um auf diese Weise ein möglichst friedvolles Miteinander in Wohngebieten, aber auch in Mehrfamilienhäusern, zu gewährleisten.
Ein Umzug kostet viel Geld. Gerade auch die Mietkaution gilt als einer der Aspekte, die dazu beitragen können, dass sich so mancher einen Umzug gar nicht erst leisten kann. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, wie Sie zum einen Ihrem künftigen Vermieter eine gewisse finanzielle Sicherheit bieten, aber andererseits dennoch über Ihr Geld verfügen können.
Eines vorweg: Hauseigentümern ist es nicht gestattet, mehr als drei Monatsmieten Kaution von ihren Mietern zu verlangen. Trotzdem kommt für interessierte Wohnungssuchende eine stattliche Summe zusammen, um dem Vermieter auf diese Weise eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten. Denn gesetzt den Fall, dass nach einem möglichen Auszug Renovierungsarbeiten durchzuführen sind, weil der Mieter nicht sorgsam genug mit dem Mietobjekt umgegangen ist, trägt der Hauseigentümer zumindest keine finanziellen Risiken.
Rechtliche Gegebenheiten können gerade auch mit Blick auf einen geplanten Umzug tückisch sein. Sie haben eine neue Bleibe gefunden und Ihrem aktuellen Vermieter bereits ein Kündigungsschreiben übersandt? Kam es aber zwischenzeitlich zu Problemen, vielleicht vertraglicher Art, bezüglich Ihres neuen Zuhauses und sind Sie deshalb nun nicht mehr willens, in diese neue Wohnung zu ziehen? Dann sollten Sie sich sputen und in Ihrem Stornierungsschreiben Ihrer Wohnungskündigung unbedingt diese Punkte mit aufführen:
Unterschiedlichste Gründe können die Ursache dafür sein, vom neuen Miet- oder Kaufvertrag zurücktreten zu wollen. Sofern bestimmte zeitliche Fristen noch nicht überschritten sind, ist dies unter gewissen Voraussetzungen sogar noch möglich. Auch hängt ein solches Unterfangen nicht selten auch vom Gutdünken Ihres bisherigen Vermieters ab.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Es scheint, als nehme die Politik immer mehr Einfluss auf das Privatleben der Schweizer. So sehen es viele Bürger nur sehr ungern, dass man sich nun sogar bereits in die persönlichen Rauchgewohnheiten einmischen will. Aber wie sieht es diesbezüglich in Mietwohnungen aus? Sollten auch Sie sich vor Ihrem Umzug in eine neue Wohnung über die vor Ort geltenden Rauchervorschriften informieren? Erfahren Sie hier mehr.
Sosehr das Auge des Gesetzes zumindest im öffentlichen Rahmen darüber wacht, dass man möglichst keinen blauen Dunst ausstösst bzw. gänzlich auf Zigaretten, Zigarren und Co. verzichtet, so wenig ist dies in privatem Wohnraum möglich.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nur selten geht ein Umzug wirklich reibungslos über die Bühne. So kann durchaus die eine oder andere Kleinigkeit zu Bruch gehen. Was aber tun, wenn Sie nach der Unterzeichnung des Mietvertrages Mängel am Gebäude feststellen? Dabei ist hier weniger von kleinen Beschädigungen im Putz die Rede, als vielmehr von massiven Beeinträchtigungen, die über kurz oder lang zusätzlichen Schaden anrichten können. Bei vorher nicht festgestellten Rissen oder nassen Stellen in Wänden oder Decken ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Denn mit der Zeit könnten Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelbildung die Folge sein. Und das wird meist richtig teuer.
Viele gute Gründe, um die Mängel umgehend anzuzeigen. So gehen Sie dabei vor: